Aufsätze zum Erbrecht
Längere Texte zu einzelnen Fragen. Jeder nennt die Vorschriften, auf die er sich stützt, und jeder sagt am Ende, wo er aufhört.
Die Aufsätze setzen dort an, wo die Themenseiten aufhören: bei einer einzelnen Frage, die häufig gestellt wird und die sich aus dem Gesetz beantworten lässt, solange man sie allgemein stellt. Sobald sie an einem konkreten Fall hängt, steht das im Text.
- Berliner Testament: was die Bindungswirkung wirklich bewirkt Das Berliner Testament setzt die Ehegatten zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben. Die Bindung nach dem ersten Todesfall ist der Punkt, der später überrascht.
- Erbschaft ausschlagen: die Frist und was sie in Gang setzt Sechs Wochen ab Kenntnis, sechs Monate bei Auslandsbezug: wie § 1944 BGB die Ausschlagungsfrist bemisst und warum der Fristbeginn die eigentliche Frage ist.
- Pflichtteil: erst Auskunft, dann Zahlen Wie der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB entsteht, was § 2314 BGB an Auskunft verschafft und warum die Reihenfolge in der Praxis den Ausschlag gibt.
- Erbschein: wozu er gebraucht wird und wann nicht Der Erbschein nach § 2353 BGB weist das Erbrecht nach. Er ist keine Voraussetzung dafür, Erbe zu sein, und in vielen Fällen ist er entbehrlich.
- Der Erbteil des Ehegatten hängt am Güterstand Warum der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten aus zwei Vorschriften entsteht: § 1931 BGB regelt die Quote, § 1371 BGB erhöht sie in der Zugewinngemeinschaft.