<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Mattis Vollrath on Grundriss Erbrecht</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/authors/mattis-vollrath/</link><description>Recent content in Mattis Vollrath on Grundriss Erbrecht</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Wed, 19 Aug 2026 00:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/authors/mattis-vollrath/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Berliner Testament: was die Bindungswirkung wirklich bewirkt</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/berliner-testament-bindungswirkung/</link><pubDate>Wed, 19 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/berliner-testament-bindungswirkung/</guid><description>&lt;p>Das Berliner Testament ist kein eigener Testamentstyp, sondern ein Muster
innerhalb des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten (§§ 2265 ff. BGB).
Es besteht aus zwei Anordnungen: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu
Alleinerben ein, und sie bestimmen, dass nach dem Tod des Überlebenden der
beiderseitige Nachlass an einen Dritten fällt, meist an die gemeinsamen Kinder
(§ 2269 Abs. 1 BGB).&lt;/p>
&lt;p>Der Grund für seine Beliebtheit ist praktisch: Der überlebende Ehegatte erbt
allein und muss den Nachlass nicht mit den Kindern teilen. Das Haus bleibt
ungeteilt, die Konten bleiben zugänglich, es entsteht keine Erbengemeinschaft.&lt;/p></description></item><item><title>Erbschaft ausschlagen: die Frist und was sie in Gang setzt</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/erbschaft-ausschlagen-frist/</link><pubDate>Wed, 12 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/erbschaft-ausschlagen-frist/</guid><description>&lt;p>Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über
(§ 1922 Abs. 1 BGB). Dazu gehören auch die Verbindlichkeiten: Die Erben haften
für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Es braucht dafür keine Annahme,
keine Unterschrift und keinen Antrag; die Erbschaft fällt dem Berufenen an,
unbeschadet des Rechts, sie auszuschlagen (§ 1942 Abs. 1 BGB).&lt;/p>
&lt;p>Daraus folgt der ganze Rest. Weil man Erbe wird, ohne etwas zu tun, muss das
Gesetz einen Weg heraus vorsehen, und weil dieser Weg die Rechtslage für alle
anderen offenhält, muss er befristet sein.&lt;/p></description></item><item><title>Pflichtteil: erst Auskunft, dann Zahlen</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/pflichtteil-auskunft-und-berechnung/</link><pubDate>Wed, 05 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/pflichtteil-auskunft-und-berechnung/</guid><description>&lt;p>Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Abkömmling, ein Elternteil oder der
Ehegatte des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge
ausgeschlossen ist (§ 2303 BGB). Er richtet sich gegen den Erben und ist auf
Geld gerichtet. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.&lt;/p>
&lt;p>Der Satz enthält drei Größen, die alle erst ermittelt werden müssen: den
gesetzlichen Erbteil, den Wert des Nachlasses und den Zeitpunkt, auf den dieser
Wert bezogen wird. Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert
des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt (§ 2311 Abs. 1 BGB).&lt;/p></description></item><item><title>Erbschein: wozu er gebraucht wird und wann nicht</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/erbschein-wozu-er-gebraucht-wird/</link><pubDate>Wed, 29 Jul 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/erbschein-wozu-er-gebraucht-wird/</guid><description>&lt;p>Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht
(§ 2353 BGB). Mehr ist der Erbschein nicht: ein Zeugnis. Er begründet kein
Erbrecht, er stellt keines fest, er bescheinigt es. Wer Erbe ist, ist es mit dem
Erbfall, unabhängig davon, ob ihm das jemals jemand bestätigt.&lt;/p>
&lt;p>Der praktische Wert liegt in seiner Wirkung nach außen. Es wird vermutet, dass
demjenigen, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das darin angegebene
Erbrecht zusteht (§ 2365 BGB). Wer im Vertrauen auf den Erbschein mit dem
eingetragenen Erben ein Geschäft abschließt, wird geschützt (§ 2366 BGB). Deshalb
verlangen Banken, Versicherungen und Grundbuchämter ihn.&lt;/p></description></item><item><title>Der Erbteil des Ehegatten hängt am Güterstand</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/ehegatte-erbteil-und-gueterstand/</link><pubDate>Wed, 22 Jul 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/ehegatte-erbteil-und-gueterstand/</guid><description>&lt;p>Der überlebende Ehegatte ist mit dem Erblasser nicht verwandt. Das klingt
pedantisch, ist aber der Grund für die gesamte Konstruktion: Weil die
gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen der Verwandtschaft aufgebaut ist
(§§ 1924 ff. BGB), braucht der Ehegatte eine eigene Vorschrift. Sie steht in
§ 1931 BGB.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-grundquote">Die Grundquote&lt;/h2>
&lt;p>Der überlebende Ehegatte ist neben Verwandten der ersten Ordnung, also neben
Kindern und deren Abkömmlingen, zu einem Viertel als gesetzlicher Erbe berufen
(§ 1931 Abs. 1 Satz 1 BGB). Neben Verwandten der zweiten Ordnung, also neben
Eltern und Geschwistern des Erblassers, oder neben Großeltern erbt er die
Hälfte. Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern
vorhanden, erhält er die ganze Erbschaft (§ 1931 Abs. 2 BGB).&lt;/p></description></item></channel></rss>