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Die vier Themenfelder

Fast jede Frage aus dem Erbrecht fällt in eines von vier Feldern. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, fängt hier an.

Die Reihenfolge folgt dem Gesetz und nicht dem Alphabet. Zuerst die gesetzliche Erbfolge, weil sie gilt, solange niemand etwas anderes bestimmt hat. Dann Testament und Erbvertrag, mit denen sich davon abweichen lässt. Dann der Pflichtteil, der die Grenze dieser Freiheit markiert. Zuletzt die Erbengemeinschaft und die Abwicklung des Nachlasses, also das, was nach dem Erbfall praktisch geschieht.


Die Felder im Einzelnen

Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt: Ordnungen und Stämme, das Erbrecht des Ehegatten und der Einfluss des Güterstands.

§§ 1924 bis 1936 BGB, § 1931 BGB, § 1371 BGB Gesetzliche Erbfolge lesen

Testament und Erbvertrag

Wie eine Verfügung von Todes wegen entsteht: eigenhändiges und notarielles Testament, das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten und der Erbvertrag.

§ 1937 BGB, § 2247 BGB, § 2232 BGB, § 2265 ff. BGB, § 2274 ff. BGB Testament und Erbvertrag lesen

Pflichtteil

Der Pflichtteil im BGB: wem er zusteht, wie er sich berechnet, was der Auskunftsanspruch leistet und was Schenkungen mit ihm zu tun haben.

§ 2303 BGB, § 2314 BGB, § 2325 BGB, § 195 BGB, § 199 BGB Pflichtteil lesen

Erbengemeinschaft und Nachlass

Was geschieht, wenn mehrere erben: gemeinschaftliches Vermögen, Verwaltung, Auseinandersetzung, Erbschein und das zuständige Nachlassgericht.

§ 2032 BGB, § 2038 BGB, § 2042 BGB, § 2353 BGB, § 343 FamFG Erbengemeinschaft und Nachlass lesen