<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Erbengemeinschaft und Nachlass on Grundriss Erbrecht</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/themen/erbengemeinschaft-und-nachlass/</link><description>Recent content in Erbengemeinschaft und Nachlass on Grundriss Erbrecht</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Wed, 29 Jul 2026 00:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/themen/erbengemeinschaft-und-nachlass/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Erbschein: wozu er gebraucht wird und wann nicht</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/erbschein-wozu-er-gebraucht-wird/</link><pubDate>Wed, 29 Jul 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/erbschein-wozu-er-gebraucht-wird/</guid><description>&lt;p>Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht
(§ 2353 BGB). Mehr ist der Erbschein nicht: ein Zeugnis. Er begründet kein
Erbrecht, er stellt keines fest, er bescheinigt es. Wer Erbe ist, ist es mit dem
Erbfall, unabhängig davon, ob ihm das jemals jemand bestätigt.&lt;/p>
&lt;p>Der praktische Wert liegt in seiner Wirkung nach außen. Es wird vermutet, dass
demjenigen, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das darin angegebene
Erbrecht zusteht (§ 2365 BGB). Wer im Vertrauen auf den Erbschein mit dem
eingetragenen Erben ein Geschäft abschließt, wird geschützt (§ 2366 BGB). Deshalb
verlangen Banken, Versicherungen und Grundbuchämter ihn.&lt;/p></description></item></channel></rss>