<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Pflichtteil on Grundriss Erbrecht</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/themen/pflichtteil/</link><description>Recent content in Pflichtteil on Grundriss Erbrecht</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Wed, 05 Aug 2026 00:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/themen/pflichtteil/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Pflichtteil: erst Auskunft, dann Zahlen</title><link>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/pflichtteil-auskunft-und-berechnung/</link><pubDate>Wed, 05 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://rechtsanwalt-erbrecht-hamburg.de/aufsaetze/pflichtteil-auskunft-und-berechnung/</guid><description>&lt;p>Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Abkömmling, ein Elternteil oder der
Ehegatte des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge
ausgeschlossen ist (§ 2303 BGB). Er richtet sich gegen den Erben und ist auf
Geld gerichtet. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.&lt;/p>
&lt;p>Der Satz enthält drei Größen, die alle erst ermittelt werden müssen: den
gesetzlichen Erbteil, den Wert des Nachlasses und den Zeitpunkt, auf den dieser
Wert bezogen wird. Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert
des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt (§ 2311 Abs. 1 BGB).&lt;/p></description></item></channel></rss>