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Testament und Erbvertrag

Wer nicht will, dass das Gesetz verteilt, muss selbst verfügen. Das Erbrecht lässt dafür wenige Formen zu, und es lässt sie nicht ungenau zu.

Die Testierfreiheit steht in § 1937 BGB: Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen einen Erben einsetzen. Sie ist weit, aber sie ist an Form gebunden, und die Form ist der häufigste Grund, aus dem ein Testament später nicht gilt.

Zwei Formen des Testaments

Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 Abs. 1 BGB). Eigenhändig heißt handschriftlich, und zwar vollständig: ein getippter Text mit handschriftlicher Unterschrift genügt der Form nicht. Ort und Datum soll das Testament angeben (§ 2247 Abs. 2 BGB); fehlen sie, ist es nicht automatisch unwirksam, aber es wird schwierig, wenn mehrere Fassungen auftauchen.

Das öffentliche Testament wird zur Niederschrift eines Notars errichtet (§ 2232 BGB). Es kostet Gebühren, bietet dafür Beratung bei der Formulierung und ersetzt in vielen Fällen den Erbschein.

Das gemeinschaftliche Testament

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (§§ 2265 ff. BGB). Für die eigenhändige Form genügt es, wenn einer der beiden den Text schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB).

Bekannt ist es als Berliner Testament: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder zu Schlusserben (§ 2269 BGB). Der Punkt, den viele erst spät bemerken, ist die Bindungswirkung. Nach dem Tod des Erstversterbenden kann der Überlebende wechselbezügliche Verfügungen nicht mehr frei ändern (§ 2271 Abs. 2 BGB). Was Bindung erzeugen soll und was nicht, hängt vom Wortlaut ab.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen und bedarf der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile (§§ 2274 ff., § 2276 BGB). Er bindet stärker als ein Testament: von einer vertragsmäßigen Verfügung kann sich der Erblasser grundsätzlich nicht einseitig lösen. Deshalb ist er das Mittel der Wahl, wo jemand auf eine Zusage vertrauen können soll, etwa bei der Übergabe eines Betriebs.

Was hier bewusst nicht steht

Ein Muster zum Abschreiben. Ein Textbaustein, der in einer Familie das Richtige bewirkt, bewirkt in der nächsten das Gegenteil, und eine unklare Formulierung wird erst dann teuer, wenn niemand mehr fragen kann, wie sie gemeint war. Für den Entwurf einer Verfügung sind Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig.