Grundriss Erbrecht Informationsportal zum Erbrecht. Keine Kanzlei, kein Anwalt, keine Rechtsberatung.

Über diese Seite

Der Domainname verspricht eine Hamburger Kanzlei. Es gibt keine. Diese Seite erklärt, was stattdessen hier steht, warum die Adresse trotzdem so lautet und wo die Grenze verläuft.

Was diese Seite ist

Ein redaktionelles Angebot, das das deutsche Erbrecht erklärt. Es beschreibt, wie das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgebaut ist: wer nach dem Gesetz erbt, wie man davon abweicht, was der Pflichtteil ist und was nach einem Erbfall praktisch geschieht.

Der Maßstab ist einfach: Jede Aussage über geltendes Recht steht hier mit der Vorschrift, in der sie zu finden ist. Wer nachprüfen will, was hier behauptet wird, soll es können, ohne jemandem glauben zu müssen.

Was diese Seite nicht ist

Keine Kanzlei. Es gibt hier keine Zulassung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, keinen Rechtsanwalt, keine Fachanwaltsbezeichnung, kein Team, keine Kanzleiräume, keine Sprechzeiten und kein Mandat. Es wird keine Erstberatung angeboten, kein Rückruf und kein Termin.

Keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls ist eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie darf nur erbringen, wer dazu befugt ist (§ 3 RDG). Diese Seite ist es nicht. Deshalb steht hier, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch entsteht, und nie, ob er in einem bestimmten Fall entstanden ist.

Keine Vermittlung. Es wird keine Kanzlei empfohlen, keine Anfrage weitergeleitet und kein Kontakt hergestellt. Es gibt keine Provision, keine Kooperation und keine Werbepartnerschaft. Wo auf Stellen verwiesen wird, die im Einzelfall weiterhelfen dürfen, sind es Berufsstände und Einrichtungen, nie ein bestimmtes Unternehmen.

Keine erfundenen Zahlen. Fristen, Quoten und Verfahrensschritte stehen hier nur, wenn sie in einer Vorschrift stehen, und mit Angabe des Standes. Werte, die vom Einzelfall abhängen, werden benannt, aber nicht beziffert. Es gibt hier keine Gebührentabelle, keine Streitwerte, keine Steuerfreibeträge und keine Beispielrechnung.

Warum die Adresse dann so lautet

Weil sie beschreibt, wonach gesucht wird, und nicht, wer antwortet. Menschen, die zum ersten Mal mit einem Erbfall zu tun haben, suchen nach den Wörtern, die sie kennen, und dazu gehören “Rechtsanwalt”, “Erbrecht” und der Name einer Stadt. Der Domainname ist ein Suchbegriff.

Das ist eine Erklärung und keine Rechtfertigung. Ein Name, der etwas anderes verspricht als das, was dahintersteht, ist ein Problem, und es wird nicht dadurch kleiner, dass man es unerwähnt lässt. Die Lösung dieser Seite besteht deshalb darin, den Widerspruch an vier Stellen zu benennen, an denen niemand vorbeikommt: in der Kopfzeile unter der Wortmarke, auf der Startseite oben rechts, in einem eigenen Abschnitt über die Grenze der Rechtsdienstleistung und in der Fußzeile jeder einzelnen Seite. Dazu kommt unter jedem Aufsatz ein Vermerk, der sagt, was der Text nicht ist.

Und warum “Hamburg” hier nirgends behauptet wird

Weil es nicht stimmt. Der Anbieter sitzt in Hannover, wie im Impressum angegeben. Es gibt auf dieser Seite deshalb keine Hamburger Anschrift, keine Karte, keine Koordinaten und keine Angabe, in welchem Gebiet gearbeitet wird. In den strukturierten Daten, die Suchmaschinen auslesen, steht aus demselben Grund kein LocalBusiness und kein LegalService, sondern eine Organisation.

Es gibt genau eine Stelle, an der ein Ort im Erbrecht wirklich zählt, und das ist die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt des Erbfalls seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Nicht der Wohnort der Erben und nicht der Sitz eines Beraters. Wo ein regionaler Bezug im Text vorkommt, dann in dieser Form.

Wohin mit dem eigenen Fall

Wer eine Auskunft für den eigenen Sachverhalt braucht, findet sie bei den Stellen, die sie geben dürfen:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Prüfung von Ansprüchen, für Vertretung und für Streitigkeiten. Zu finden über die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bezirks.
  • Notarinnen und Notare für Beurkundung und Gestaltung, also für Testament, Erbvertrag und Übergabeverträge.
  • Das örtlich zuständige Nachlassgericht für Verfahrensfragen: Ausschlagung, Testamentseröffnung, Erbschein.
  • Beratungshilfe beim Amtsgericht für Menschen, die die Kosten anwaltlicher Beratung nicht tragen können.

Hier steht bewusst kein Link auf ein bestimmtes Unternehmen. Eine Empfehlung wäre eine Vermittlung, und die findet auf dieser Seite nicht statt.

Wer die Seite betreibt

Anbieter ist IT Matter, Inhaber Deniz Duman, Hannover. Die vollständige Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG und die Angabe des inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Die Texte schreibt die Redaktion, vorgestellt unter Mattis Vollrath.

Die Seite finanziert sich nicht über Vermittlung, nicht über Provisionen und nicht über bezahlte Empfehlungen. Sie setzt keine Cookies, bindet nichts von fremden Servern ein und misst kein Verhalten; Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

Vermerk

Die kurze Fassung

Ein redaktionelles Informationsportal zum Erbrecht, betrieben von IT Matter in Hannover. Keine Kanzlei, kein Rechtsanwalt, keine Rechtsberatung, keine Vermittlung, kein Sitz in Hamburg. Jede Angabe steht mit der Vorschrift, aus der sie stammt.