Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Erbrecht - Blog
Internetanbieter müssen IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Vodafone ist nicht verpflichtet, dynamische IP-Adressen seiner Kunden zu speichern, um so eine Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu unterstützen.
Zu diesem Ergebnis gelangte das Oberlandesgericht in Düsseldorf und beschränkte eine Pflicht zur Auskunftserteilung auf vorhandene Daten. Im Gegensatz zum vorab entscheidenden Landgericht sah das OLG jedoch keine Pflicht diese vorhandenen Daten zu speichern oder zu sichern, um so den Inhabern von Urheberrechten auf Wunsch Auskünfte über potentielle Filesharer zu erteilen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG D I 20 W 118 12 vom 07.03.2013