Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Anwaltskanzlei Erbrecht Finkenwerder, Berliner Testament Schenefeld, Gesetzliche Erbfolge nahe Stade, Gemeinsamer Nachlass Quickborn, Pflichtteil Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Pinneberg, Guetertrennung Glinde, Testamentsformen Stade, Gemeinschaftliches Testament Pinneberg, Ehegattenerbrecht nahe Quickborn